a. Welche Gefahren drohen meiner Gesundheit und der meiner Familie?
Ohne Analyse kann das Vorhandensein von Asbest nicht ausgeschlossen werden, da das Haus vor 1991 gebaut wurde. Wenn der Fliesenkleber asbestverstärkt war, wurden durch diese Arbeiten Asbestfasern freigesetzt. Das Gesundheitsrisiko steigt mit der Zahl der eingeatmeten Fasern. (Aber möglicherweise hat der Fliesenleger entsprechende Vorsichtsmassnahmen ergriffen? Oder es war ein Spezialunternehmen am Werk?)
b. Was sage ich meiner Hausverwaltung?
Die Fachstelle für die Toxikologie der bebauten Umwelt des Staates Genf (Service de toxicologie de l'environnement bâti de l'Etat de Genève) wird mit Ihrer Hausverwaltung Kontakt aufnehmen um festzustellen, wie weiter vorzugehen ist (eventuelle Durchführung einer Diagnose vor Bauarbeiten, Vorliegen von Asbest, Dekontamination der Unterkunft).
Im Kanton Genf sind die folgenden Mindestanforderungen vorgeschrieben:
- Das Unternehmen muss in den Listen der SUVA geführt werden.
- Das Unternehmen hat die «Richtlinie Asbestsanierung» der STEB einzuhalten (die rechtlichen Grundlagen sind auf www.ge.ch erläutert).
Der SABRA kontrolliert die Baustellen punktuell vor Beginn der Bauarbeiten. Die kontrollierten Baustellen werden nach bestimmten Kriterien ausgewählt, zum Beispiel ihre direkte Umgebung, die Typologie der Baustelle, die Art der Arbeiten. Der SABRA wird auch bei namentlichen Beschwerden tätig.